Have I Been Pwned (HIBP) 6.0.0

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Lizenzbedingungen

§ 1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Lizenzbestimmungen beziehen sich auf alle von SoftCreatR Media (im weiteren Hersteller genannt) kostenfrei zur Verfügung gestellten Produkte auf der Homepage https://www.softcreatr.de, hergestellt durch SoftCreatR Media.

1.2. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung. Mündlichen Nebenabreden oder etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers werden bereits jetzt widersprochen.

1.3. Mit dem Download und der Installation des Produktes erklären Sie Ihr Einverständnis mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen. Sind Sie mit den vorliegenden Bestimmungen nicht einverstanden, dürfen Sie diese Kopie des Produktes nicht installieren.

1.4. Ihr Recht zur Nutzung des Produktes erlischt automatisch, wenn eine der Bedingungen dieser Lizenzbestimmungen verletzt wird. Beim Erlöschen des Nutzungsrechts sind Sie dazu verpflichtet, das Produkt auf den verwendeten Servern und Datenbanken zu löschen sowie alle Kopien des Produktes, einschließlich der mitgelieferten Dokumentation und etwaigen veränderten und geänderten Versionen des Produktes, zu vernichten.

1.5. Der Hersteller ist für Inhalte, die Dritte in einem kostenfrei zur Verfügung gestellten Produkt einstellen, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Hersteller durch die Herausgabe des Produktes weder Anbieter eigener Informationen gemäß § 8 TDG, noch Dienstanbieter fremder Informationen gemäß § 11 TDG.


§ 2. Lizenzumfang

2.1. Der Hersteller räumt ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung des von Ihnen heruntergeladenen Produkts ein.

2.2. Das von Ihnen heruntergeladene Produkt darf kommerziell genutzt werden.

2.3. Inhalte, die unter einer eigenen Lizenz stehen, bleiben von dieser Lizenz unangetastet.


§ 3. Vervielfältigungen

3.1. Sie dürfen die Software ohne explizite Erlaubnis vervielfältigen, Kopien erstellen oder verbreiten.

3.2. Die in Absatz 3.1 erteilte Erlaubnis ist ausschließlich in Verbindung mit vollständig unveränderten Produkten gültig. Die Vervielfältigung von veränderten Produkten ist ausschließlich mit expliziter Erlaubnis gestattet.


§ 4. Veränderungen

4.1. Sie dürfen den Quellcode des Produktes auf eigenes Risiko verändern, bearbeiten und auf Ihre Bedürfnisse sowohl grafisch als auch funktional anpassen. Ausgenommen von dieser Erlaubnis ist das Verändern jeglicher Versionierungsinformationen, die unter anderem dazu dienen, die Produkt-Kompabilität festzulegen. Insbesondere nicht zu dem Zwecke, einer eventuellen Re-Lizenzierung und eventuell damit verbundenen Update-Kosten zu entgehen.

4.2. Copyrightvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Software- und Quellcodeidentifikation dienende Merkmale des Produktes, insbesondere die sichtbaren Copyright-Hinweise sowie der darin enthaltene Link, dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung oder Unkenntlichmachung.

4.3. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie vom Hersteller eine Zusatzlizenz erwerben, durch die Sie berechtigt sind, ausschließlich die sichtbaren Copyrighthinweise zu entfernen (Branding-Free-Lizenz).


§ 5. Haftung

5.1. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, Fehler, Datenverluste oder Ähnliches, die durch die Benutzung des Produktes entstehen könnten.


§ 6. Rechtswahl und Gerichtsstand

6.1. Im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesen Lizenzbestimmungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.2. Sofern Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieser Lizenzvereinbarung entstehen, Gladbeck als Gerichtstand vereinbart.


§ 7. Salvatorische Klausel

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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